11. Auflage 2021Das Recht ist stets im Wandel und unterliegt ständigen Veränderungen. Wir garantieren stets aktuelle Gesetzestexte in einem handlichen Format für die Praxis. Die Zusammenstellung und Kontrolle der Gesetzestexte auf Aktualität erfolgt bei uns ausschließlich durch Volljuristen mit der Befähigung zur Ausübung eines Richteramtes. So können Sie sicher sein, dass Sie stets die amtlich gültige und aktuelle Fassung in Händen halten.
Die Eigentumswohnung ist in hochpreisigen Metropolregionen und in mittelgroßen Städten die bevorzugte Wohnimmobilienform. Erwerber einer Eigentumswohnung sind mit zahlreichen rechtlichen Themen konfrontiert. Die vorliegende Textausgabe fasst die für Eigentumswohnungen relevanten Gesetze und Normen zusammen. Die Zusammenstellung wird abgerundet durch eine fachlich fundierte Einführung von Alexander Goldwein. Der Bestsellerautor Goldwein ist gelernter Jurist mit einer Spezialisierung im Immobilien- und Steuerrecht. Er hat mit seinen Ratgeberbüchern zahlreiche Leser begeistert und zu wirtschaftlichem Erfolg geführt.
INHALT
VORWORT
A. EINFÜHRUNG
1. Kompetenzen in der Eigentümergemeinschaft
2. Aufgaben des Verwalters
3. Gemeinschaftsordnung
4. Konfliktpotential in der Eigentümergemeinschaft
5. Besonderheiten beim Kauf einer Eigentumswohnung vom Bauträger
B. WOHNUNGSEIGENTUMSGESETZ
I. Teil Wohnungseigentum
1. Abschnitt Begründung des Wohnungseigentums
2. Abschnitt Gemeinschaft der Wohnungseigentümer
3. Abschnitt Verwaltung
4. Abschnitt Wohnungserbbaurecht
II. Teil Dauerwohnrecht
III. Teil Verfahrensvorschriften
IV. Teil Ergänzende Bestimmungen
C. MAKLER- UND BAUTRÄGERVERORDNUNG - (MABV)
D. GRUNDBUCHORDNUNG (GBO)
Erster Abschnitt Allgemeine Vorschriften
Zweiter Abschnitt Eintragungen in das Grundbuch
Dritter Abschnitt Hypotheken-, Grundschuld-, Rentenschuldbrief
Vierter Abschnitt Beschwerde
Fünfter Abschnitt Verfahren des Grundbuchamts in besonderen Fällen
Sechster Abschnitt Anlegung von Grundbuchblättern
Siebenter Abschnitt Das maschinell geführte Grundbuch
Achter Abschnitt Elektronischer Rechtsverkehr und elektronische Grundakte
Neunter Abschnitt Übergangs- und Schlußbestimmungen
Anlage (zu § 126 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3)
M&E Rechts- & Gesetzesredaktion